Lassen Sie sich bei Ihrer Heizungserneuerung staatlich fördern.
Neubau oder Renovierung?
Um die Energiewende voranzubringen, stellen der Staat, die einzelnen Bundesländer aber auch Landkreise und Gemeinden Fördermittel für die Heizungserneuerung zur Verfügung. Die Vergabe läuft meist über die staatliche KfW-Bank. Oft gibt es aber auch eine direkte Förderung für den Heizungsaustausch – je nachdem, welche Voraussetzungen Sie erfüllen.
Der Staat unterscheidet bei der Heizungsförderung zwischen Neubau, Renovierung und Umfang der Heizungserneuerung. Grundsätzlich ist es Ziel der Heizungsförderung, eine möglichst energiesparende Heizung zu fördern, die Erneuerbare Energien in größerem Ausmaß nutzt.
Förderung am Beispiel Wärmepumpe.
Die Wärmepumpe ist ein Heizsystem, dessen Klimafreundlichkeit im Laufe der Lebensdauer noch weiter zunehmen wird. Grund dafür ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, den Anteil der Erneuerbaren Energien am Strommix bis 2020 auf 35% zu erhöhen und für den Betrieb von Wärmepumpen wird Strom benötigt.
Sollten Sie sich für den Einbau einer Wärmepumpe entscheiden, können Sie dafür bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Darlehen, Investitionskredite und Sonderförderungen beantragen. Bei der Förderung wird unterschieden, ob Wohnhäuser mit einer Wärmepumpe saniert werden, oder neu gebaute Häuser eine Wärmepumpen-Heizung bekommen sollen.
Förderdatenbank und Antrag zur KfW-Heizungsförderung.
Auf Wunsch berät Sie Ihr MEISTER DER ELEMENTE gerne bei allen Fragen zu Fördermitteln und Antragsstellung. In der Förderdatenbank haben wir allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Sie haben die Möglichkeit, die Höhe Ihrer Förderung aufgrund Ihrer Heizungsanlage sowie Ihres Verbrauches zu berechnen.